Förderrichtlinien
Informieren – Ermutigen – Fördern
Unsere Förderungspraxis
aus unserer Vereinssatzung, §2 Gemeinnützigkeit, Zweck
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Musikbildung und -erziehung. Dies wird insbesondere durch Geld- und Sachleistungen sowie durch andere geeignete Beiträge zur Unterstützung der erzieherischen Arbeit der Musikschule der Stadt Germersheim verwirklicht.“
Unter Beachtung des Satzungszweckes unseres Förderkreises sowie der Festlegungen und der Beschlüsse des Verbandes der Musikschulen (VdM)
- Potsdamer Erklärung, Potsdam, 2014
https://www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/potsdamer_erklaerung.pdf - Leitbild der öffentlichen Musikschulen im VdM, Münster, 2015
https://www.musikschulen.de/medien/doks/Positionen_Erklaerungen/leitbild_vdm-musikschulen.pdf - Beschluss des VdM zur strukturellen Verankerung eines Netzwerkes Inklusion
https://www.musikschulen.de/medien/doks/Inklusion/2021_strukturpapier_netzwerk-inklusion.pdf
und etwas konkreter, mit drei Sätzen aus dem Leitbild der Musikschulen im VdM:
„Wir bekennen uns zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. Wir ermöglichen jedem Menschen, an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Vielfalt und Heterogenität erkennen und nutzen wir als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt.“
wollen wir beispielsweise und u. a.:
- Kindern aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln ermöglichen, die Angebote der Musikschule zu nutzen
- besonders begabte Schüler fördern
- Kindern mit Behinderung bzw. Verhaltensauffälligkeiten fördern
- Schülern und Lehrern die Teilnahme an überregionalen Begegnungen und Wettbewerben ermöglichen
- das Zusammengehörigkeitsgefühl aller fördern: u. a. zwischen Lehrenden und Lernenden, zwischen Alt und Jung, zwischen den verschiedenen Kulturen…
- Die Arbeit und das Wirken der Musikschule in der Öffentlichkeit bekannt machen
- Lehrende und Lernende ermutigen und unterstützen auf ihrem Weg, eine inklusive Bildungsstätte zu gestalten
Wir tun dies beispielweise und u. a. durch*:
- Volle oder teilweise Ubernahme von Unterrichtsgebuhren
- Vergabe von Stipendien und Preisen
- Zuschusse zu Konzertreisen und zur Teilnahme an Wettbewerben
- finanzielle Unterstutzung von Fortbildungsangeboten fur die Lehrkrafte
- finanzielle und ideelle Unterstutzung von Veranstaltungen
- finanzielle Unterstutzung von Anschaffungen
- Unterstutzung von besonderen Musikschulprojekten
- Unterstutzung und Forderung kooperativer Projekte und Partnerschaften
- Organisation und Unterstutzung von Demo-Konzerten der Lehrkrafte
- besondere Unterstutzung aller Masnahmen, die zu einer beispielhaften inklusiven Musikschule vor Ort fuhren
* unter Ausschluss des Rechtsweges
Antragsberechtigte
- Lehrkrafte der Stadt. Musikschule Germersheim*
- Schulleitung der Musikschule
- Mitglieder des Vorstandes
*Schulerinnen und Schuler zusammen mit ihren Eltern uber ihre Lehrkrafte
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