Förderrichtlinien

Informieren – Ermutigen – Fördern

Unsere Förderungspraxis

aus unserer Vereinssatzung, §2 Gemeinnützigkeit, Zweck

„Zweck des Vereins ist die Förderung der Musikbildung und -erziehung. Dies wird insbesondere durch Geld- und Sachleistungen sowie durch andere geeignete Beiträge zur Unterstützung der erzieherischen Arbeit der Musikschule der Stadt Germersheim verwirklicht.“

Unter Beachtung des Satzungszweckes unseres Förderkreises sowie der Festlegungen und der Beschlüsse des Verbandes der Musikschulen (VdM)

und etwas konkreter, mit drei Sätzen aus dem Leitbild der Musikschulen im VdM:
„Wir bekennen uns zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. Wir ermöglichen jedem Menschen, an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Vielfalt und Heterogenität erkennen und nutzen wir als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt.“

wollen wir beispielsweise und u. a.:

  • Kindern aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln ermöglichen, die Angebote der Musikschule zu nutzen
  • besonders begabte Schüler fördern
  • Kindern mit Behinderung bzw. Verhaltensauffälligkeiten fördern
  • Schülern und Lehrern die Teilnahme an überregionalen Begegnungen und Wettbewerben ermöglichen
  • das Zusammengehörigkeitsgefühl aller fördern: u. a. zwischen Lehrenden und Lernenden, zwischen Alt und Jung, zwischen den verschiedenen Kulturen…
  • Die Arbeit und das Wirken der Musikschule in der Öffentlichkeit bekannt machen
  • Lehrende und Lernende ermutigen und unterstützen auf ihrem Weg, eine inklusive Bildungsstätte zu gestalten

Wir tun dies beispielweise und u. a. durch*:

  • Volle oder teilweise Ubernahme von Unterrichtsgebuhren
  • Vergabe von Stipendien und Preisen
  • Zuschusse zu Konzertreisen und zur Teilnahme an Wettbewerben
  • finanzielle Unterstutzung von Fortbildungsangeboten fur die Lehrkrafte
  • finanzielle und ideelle Unterstutzung von Veranstaltungen
  • finanzielle Unterstutzung von Anschaffungen
  • Unterstutzung von besonderen Musikschulprojekten
  • Unterstutzung und Forderung kooperativer Projekte und Partnerschaften
  • Organisation und Unterstutzung von Demo-Konzerten der Lehrkrafte
  • besondere Unterstutzung aller Masnahmen, die zu einer beispielhaften inklusiven Musikschule vor Ort fuhren

* unter Ausschluss des Rechtsweges

Antragsberechtigte

  • Lehrkrafte der Stadt. Musikschule Germersheim*
  • Schulleitung der Musikschule
  • Mitglieder des Vorstandes
    *Schulerinnen und Schuler zusammen mit ihren Eltern uber ihre Lehrkrafte

Förderrichtlinien herunterladen
Förderung-Antragsformular herunterladen

Nach oben